18. JanuarKönig Ludwig XIV. führte in Frankreich eine Kopfsteuer ein, nach der die Bevölkerung in 22 verschiedene Steuerklassen unterteilt wurde. Während Angehörige der untersten Klasse lediglich eine Livre an den Staat abführen mussten, zahlten Mitglieder der obersten Klasse 2.000 Livres.